Gutachten bestätigt Wirksamkeit der GRW

ländlicher raum dorf

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat ein neues Gutachten zur Evaluation der GRW vorgelegt. Die Ergebnisse belegen eindeutig die positiven Effekte des Programms sowohl auf die Entwicklung der geförderten Betriebe als auch auf Ebene der geförderten Regionen insgesamt. Sie bestätigen somit die Befunde früherer Gutachten zur Evaluation der GRW.

Im Mittelpunkt des vorgelegten Evaluationsgutachtens steht eine Wirkungsanalyse für den Zeitraum 2009–2020, bei der GRW-geförderte Betriebe hinsichtlich ihrer Entwicklung mit einer Kontrollgruppe von sehr ähnlichen, nicht von der Förderung begünstigten Betrieben, verglichen werden. Die Gutachter heben insbesondere das durch die GRW-Förderung ausgelöste Investitions- und Beschäftigungswachstum hervor, welches auch einige Jahre nach Ende der Förderung noch nachweisbar ist. Positiv wirkt sich die GRW-Förderung auch auf den Umsatz und die Medianlöhne sowie die regionale Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung insgesamt aus.

Anmerkung:

Die GRW-Förderung ist eine Erfolgsstory. Die Mittel fließen gezielt in strukturschwache Regionen und ermöglichen erhebliche Hebeleffekte durch damit ermöglichte private Investitionen. Die GRW wurde im Rahmen der jüngsten Reform um Aspekte der Daseinsvorsorge mit Wirtschaftsbezug erweitert. Und auch die vom Prinzip richtige aktuelle Erweiterung der GRW um nationale strategisch bedeutsame Großprojekte wird nicht ohne Auswirkungen auf andere Projekte bleiben. Es steht zu befürchten, dass kleinere Vorhaben entsprechend nicht berücksichtigt werden könnten, wenn die GRW-Mittel überzeichnet werden. Der Bund ist gefordert, auch weiterhin ausreichend Mittel für strukturschwache und ländliche Regionen bereitzustellen, um die Entwicklung zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu unterstützen, aber auch, um den Industrie- und Wirtschaftsstandort in der Fläche zukunftsgerecht zu transformieren.

Weitere Informationen:

Das Gutachten ist verfügbar unter: www.bmwk.de

Pressemitteilung des BMWK vom 04.04.2024: www.bmwk.de

25.04.2024